(...) Das Durchleuchten der Festplatte ist ein Eingriff in die Unverletzlichkeit der Wohnung, in den Datenschutz und vor allem in die Privatheit, wie sie durch das Prinzip der Menschenwürde geschützt ist. Es gibt keine überzeugende Antwort der Bundesregierung, dass bisher dieser Kernbereich privater Lebensführung geschützt werden kann. (...) Auch beim Telefonabhören hieß es anfangs, es wären nur wenige Fälle. Heute gehen die Abhöraktionen in die Tausende. Im übrigen: Ein Grundrechtsverstoß reicht wohl. Das ist doch keine Frage der Anzahl.
Bundesinnenminister a.D. Gerhard Baum im Interview auf spiegel.de