Gerade eben klingelte bei mir zu Hause das Telefon. Weil ich gerade den Mund voller Nudeln und auch sonst keine Lust ranzugehen hatte, durfte der Anrufbefürworter einspringen.

Es meldete sich eine automatisierte Stimme, die behauptete, aus meiner Nachbarschaft wäre eine Nachricht für mich hinterlegt worden. Diese könne ich auf der Website nachbarschafts punkt com unter Angabe meines persönlichen Codes abrufen. Es folgte die Ansage eines numerischen Codes, und das Ganze wurde dreimal wiederholt.

So. Einerseits ist es so, dass ich ganz bestimmt kein Nachrichtenabholbedürfnis aus meiner gestörten Nachbarschaft habe - und ausserdem bekam ich vor ein paar Tagen eine Mail der Verbraucherzentrale weitergeleitet, in der vor genau dieser Abzocke gewarnt wurde.

Ich habe mir also in Ruhe die angegebene Website angesehen. Man wird direkt mit einem Eingabeformular konfrontiert, in dem man "seinen" Code eingeben soll, dazu noch die eigene Festnetznummer und zur "Verifizierung" noch Vor- und Nachname:

Natürlich darf der obligatorische "AGB gelesen" Haken nicht fehlen. Ist ja rechtlich alles safe, deshalb ist im Impressum auch eine Firma auf den British Virgin Islands angegeben. Schon klar.

Naja, jedenfalls, wenn man sich die recht schwer zu lesenden AGBs (hellgrüne Schrift auf etwas mehr hellgrünem Hintergrund)

zu Gemüte führt, dann stellt man fest, dass man alleine durch die Eingabe der Daten auf der Startseite einen Vertrag angefordert hat, der durch Senden der Bestätigungsmail des Anbieters dann abgeschlossen wird:

(...) Durch die Absendung der vollständigen Registrierungsdaten gibt der Nutzer ein Angebot zu einem kostenpflichtigen Vertragsabschluss mit nachbarschaftspost.com ab. Der Anbieter nimmt dieses Vertragsangebot des Nutzers an, indem er diesem eine Registrierungsbestätigung per E-Mail übermittelt, damit ist der Vertrag zustande gekommen. (...)

Nice.
Liest man noch ein wenig weiter, findet man, dass das Angebot für 14 Tage kostenlos ist (just auch die Widerspruchsfrist, haha), danach mit 9 EUR/Monat zu Buche schlägt und eine Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten hat.

(...) Für die Dienstleitung/den Service von nachbarschaftspost wird ein Betrag in Höhe von 9,00 Euro pro Monat erhoben. Der Betrag ist halbjährlich zahlbar und im voraus zu entrichten. Um dem Nutzer die Möglichkeit zu bieten sich nachhaltig von den Vorteilen von nachbarschaftspost zu überzeugen, wird dem Nutzer bereits im Rahmen des gesetzlichen 14-tägigen Widerrufsrechts der Zugang zur Verfügung gestellt. In bestimmten Fällen wird dem Nutzer eine Verlängerung des Testzeitraumes zugestanden. Akzeptiert der Nutzer diese Verlängerung, geht die Testphase automatisch in den Vertrag über, solange der Kunde nicht innerhalb des verlängerten Testzeitraumes die Möglichkeit zur Kündigung nutzt.
Der Vertrag für die Dienstleitung/den Service von nachbarschaftspost ist auf zwei Jahre begrenzt. Die Teilnehme verlängert sich im Anschluss automatisch um zwei weitere Jahre, wenn der Nutzende nicht fristgerecht, einen Monat vor Ablauf des Vertrages, schriftlich (per Brief) kündigt.(...)

Macht also schlappe 216,- EUR. Für eine vermeindliche Nachricht aus der Nachbarschaft. Na klar. Beutelschneider 2.0.

Mehr dazu in googleHausen und auf nachbarschaftspost.net