Gestern war Freitag. Und was kommt *immer* freitags? - Genau, die Post vom Finanzamt.

Gestern also habe ich ihn bekommen, den Brief mit der Mitteilung über meine Personenkennziffer persönliche Identifikationsnummer nach §139b der Abgabenordnung (AO), gesendet vom Bundeszentralamt für Steuern.

Momentan ist darunter gespeichert:

  1. Titel, Familienname
  2. Ehename
  3. Lebenspartnerschaft
  4. Geburtsname
  5. Vornamen
  6. Geschlecht
  7. Vollständige Adresse
  8. Geburtstag und -Ort
  9. Geburtsstaat (gefüllt bei Geburt im Ausland)

So, und nun? Auf der Website der Humanistischen Union finden sich einige Tips, was man nach Erhalt der Nummer machen kann, sollte man eine Aversion gegen diese "Personenkennziffer" hegen:

(...) Die neue Steuer-ID ist ein staatlich verordnetes Personenkennzeichen, dem sich niemand entziehen kann. Nach eingehender Prüfung mussten wir feststellen, dass diese Nummer zu weit mehr als der Verbesserung der Steuerehrlichkeit genutzt werden soll. Die gesetzliche Regelung in § 139b der Abgabenordnung sieht ausdrücklich vor, dass später andere Behörden als das Finanzamt die Nummern verwenden dürfen, sogar eine Weitergabe an ausländische Stellen ist geplant.
Deshalb fordert die Humanistische Union eine Korrektur der gesetzlichen Grundlagen. Die Verwendung der Steueridentifikationsnummer sollte allein auf die Finanzbehörden und allein auf die Gewährleistung der Steuergerechtigkeit beschränkt werden. Um dies zu erreichen, führen wir einen Musterprozess gegen die Steuer-ID und bieten eine Musterklage an, mit der sich interessierte Bürgerinnen und Bürger gegen die Zuteilung und Speicherung der SteuerID wehren können.

Ich überlege ernsthaft, eine Feststellungsklage gegen die Zuteilung einer Steueridentifikationsnummer einzureichen - aber das kann teuer werden:

Mit Erhebung der Klage vor dem Finanzgericht wird eine Gerichtsgebühr i.H.v. 200 Euro fällig, über die Sie eine Rechnung von der Justizkasse erhalten.

Hm.
Auf jeden Fall werde ich ein Protestschreiben/Widerspruch an das Bundeszentralamt schicken.

(...) Da die Mitteilung der neuen Steuer-ID formal gesehen keinen Verwaltungsakt darstellt (mit dem Schreiben wird kein Rechtsverhältnis geregelt), gibt es auch kein einfachen Widerspruch wie im Verwaltungsverfahren.
Mit dem Protestschreiben können Sie zwei Dinge erreichen: Sie zeigen dem Bundeszentralamt für Steuern, dass Sie mit der lückenlosen Nummerierung der ganzen Bevölkerung nicht einverstanden sind. Außerdem können Sie sich später - wenn ein Musterverfahren gegen die Steuer-ID möglicherweise erfolgreich abgeschlossen ist - auf dieses Schreiben berufen. Juristisch betrachtet erhalten Sie mit dem Schreiben Ihr "Feststellungsinteresse" aufrecht, das andernfalls ein Jahr nach Erhalt des Schreibens mit der Steuer-ID erlischt.

Ich habe keine Lust auf eine lebenslang gültige eindeutige Personen-Nummer. "Schönen guten Tag, meine Name ist..." hat dann wohl demnächst ausgedient, in der Korrespondenz mit den Behörden meldet man sich dann "guten Tag ich bin 12345678901". Damit die Wasserköpfe sich die Arbeit leichter machen können, ja klar.

Auch lesenswert: FAQ für die Meldebehörden (PDF), vor allem der Abschnitt über den Umgang mit nicht zustellbaren Schreiben. (Update 27.9.2008: Link zum PDF aktualisiert).