Na sowas, da bekomme ich doch glatt die gleiche Antwort wie der Herr Niggemeyer:

herzlichen Dank für Ihr Interesse an unserer Sendung Report München vom 25. August 2008 und Ihren Anmerkungen zum Thema http://www.br-online.de/daserste/report/archiv/2008/00500/

Eine nicht-anlassbezogene Speicherung von Telekommunikationsdaten ängstigt viele Bürger. Oft wird dabei allerdings übersehen, dass diese Daten für die Ermittlungsarbeit zahlreicherer Straftaten wichtig sind. Gerade in den Bereichen Körperverletzung mit Todesfolge, Vergewaltigung, Stalking, Amoklauf und Trickbetrug konnte die Polizei in der Vergangenheit Täter fassen. Nach dem Eilentscheid des Bundesverfassungsgerichts wurde dieser Ermittlungsweg gestoppt.

Beispiel Vergewaltigung: Im Falle einer Vergewaltigung "nur" durch einen Täter, darf die Polizei keine Verbindungsdaten mehr auswerten. Der Fall, den wir eingangs geschildert hatten, hätte so nicht geklärt werden können. Nur bei Vergewaltigung durch mehrere Täter erlaubt das BVG eine Auswertung der Handydaten.

Die Behörden sind immer dann auf Telekommunikationsdaten angewiesen, wenn andere Spuren am Tatort, wie etwa Täter-DNA nicht vorhanden oder auswertbar sind. Vielen Bürgern ist nicht bewusst, dass durch die Auswertung der Telekommunikationsdaten nicht nur bereits begangene Einzeltaten aufgeklärt werden konnten, sondern mit der Überführung der Täter gleichzeitig künftige Straftaten verhindert wurden. Dies kam bisher allen Bürgern zu Gute.

Die Ermittlungsbehörden durften bisher zudem nicht ohne richterlichen Beschluss auf Telekommunikationsdaten zugreifen. Eine zusätzliche Kontrolle polizeilichen Handelns war deshalb stets gegeben.

Bürgerrechte sollten nicht nur Abwehrrechte gegen den Staat, sondern auch gegen Kriminelle einschließen, so sehen das Opfervereinigungen, denen wir in unserem Beitrag durch das Aufzeigen einiger Einzelfälle eine Stimme geben wollten.

In der Hoffnung Ihnen mit dieser Antwort weiter geholfen zu haben, verbleiben wir

mit freundlichen Grüßen

Ich sehe hier nicht wirklich eine Antwort zu den Fragen, die ich in meiner Mail aufgebracht hatte. Ich sehe auch keine Stellungnahme zu den nachweislichen Verkürzungen und Falschaussagen in dem Bericht. Nein, diese Antwort hat mir nicht geholfen.