Übrigens - Bundestag verabschiedet BKA Gesetz mit heimlicher Online Durchsuchung.
(...) Das künftige Arsenal für das BKA umfasst Befugnisse für bundesweite Rasterfahndungen unter Einschluss von Datensammlungen "nicht-öffentlicher Stellen", die präventive Telekommunikationsüberwachung einschließlich Abhören der Internet-Telefonie sowie zum großen Späh- und Lauschangriff auf Wohnräume mit winzigen Kameras und Wanzen. Die Ermittler dürfen zudem Verbindungs- und Standortdaten abfragen, Mobiltelefone mit dem IMSI-Catcher orten und Platzverweise erteilen. (...) [es hänge] dem Gesetz der Atem eines Obrigkeitsstaates an (...). Der ganze Komplex heimlicher Bespitzelungsmaßnahmen werde dem BKA weit im Vorfeld eines konkreten Verdachts ausgehändigt. Dies sei ein "gefährlicher Schritt in den Überwachungsstaat".
Da findet auch die SZ deutliche Worte:
(...) Der heutige Tag ist ein bemerkenswerter Tag in der deutschen Rechtsgeschichte. Es ist der Tag, an dem die Entmachtung der Staatsanwaltschaft Gesetz wird - und zwar beginnt diese Entmachtung ganz oben, an der Spitze des Strafverfolgungs-Systems: Die Bundesanwaltschaft verliert ihre Sachherrschaft in den Terrorverfahren an das Bundeskriminalamt (BKA). Das BKA-Gesetz, das an diesem Mittwoch im Bundestag beschlossen werden soll, führt nämlich dazu, dass in Terrorsachen im Zweifel das Bundeskriminalamt, also die Polizei, das Sagen hat - und damit die diesem vorgesetzte Behörde, das Bundesministerium des Inneren.
Nicht mehr der Generalbundesanwalt, sondern Minister Schäuble führt künftig das entscheidende Wort. Denn die Verhütung von Straftaten, die das neue Gesetz dem BKA zuweist, schlägt die Verfolgung von Straftaten, für die die Bundesanwaltschaft zuständig ist. Die Staatsanwaltschaft, die Herrin des Ermittlungsverfahrens, die dafür sorgen soll, dass dem Gesetz Genüge getan wird, wird zur nachgeordneten Behörde. (...) Die Innenpolitiker von SPD und Union beteuern, sie hätten die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts eingehalten. Das stimmt nur beim Lauschangriff, für den Karlsruhe in der Tat penible Regelungen vorgeschrieben hat. Das neue Gesetz zieht diese strengen Regeln aber nicht vor die Klammer, auf dass sie für alle anderen heimlichen Grundrechtseingriffe auch gelten würden. Beim Spähangriff und bei der heimlichen Computer-Durchsuchung nimmt das neue Gesetz die Dinge viel lockerer. Der Grund: Da hat ja das Verfassungsgericht noch keine oder keine so detaillierten Vorschriften gemacht. Das Gesetz missachtet also den Geist der Karlsruher Urteile. (...)
Gut gemacht, die Herr- und Frauschaften Abgeordnete. Die Büchse ist geöffnet, in der Tat.