Also, dass jemand auf die Idee kommt, sich "ADMIN" als Wortmarke eintragen zu lassen, ist schon ziemlich absurd. Dass es sich dabei aber um die Bundesrepublik Deutschland handelt (allerdings wohl schon im Jahre 2000), macht das Ganze vollends zum Kopfschüttler des Tages. Eingetragen übrigens in den Klassen

09 Gespeicherte Programme für die elektronische Datenverarbeitung;
37 Bauwesen; Reparaturwesen im Bereich Bauwesen;
42 Erstellen von Programmen für die elektronische Datenverarbeitung

Vielleicht entsteht da ja bald ein Portal "Berufsbezeichungenabmahnen.de", oder so ...

Mann, mann, mann.