(...) Den Daten des Statistischen Bundesamts zufolge wird weiter pro Jahr jeder vierzehnte Bürger einer Straftat beschuldigt. Betrachtet man die Zahl der erstmals Beschuldigten, deren Verfahren später wieder eingestellt wird, besteht eine nicht unerhebliche Wahrscheinlichkeit, dass wir früher oder später zu Unrecht einem Ermittlungsverfahren ausgesetzt werden.
Wie fänden Sie es, wenn Ihr Verhalten ständig registriert würde, um nachprüfen zu können, ob Sie auch nichts Verbotenes tun? Und das unaufhörlich und ohne konkreten Anlass, weil sich Ihr Verhalten jederzeit ändern könnte? Dieses Verständnis eines freiheitlichen Rechtsstaats scheint unsere Koalition zugrunde zu legen, die mit der Einführung der Vorratsdatenspeicherung Maßnahmen auch gegen solche Bürger für gerechtfertigt hält, die einer Straftat noch nicht einmal verdächtig sind. Doch auch unabhängig von der Vorratsdatenspeicherung besteht die Gefahr, als Unverdächtiger Ermittlungsmaßnahmen ausgesetzt zu werden. Läuft etwa gegen einen Ihrer Bekannten (womöglich zu Unrecht, siehe oben) eine Telefonüberwachungsmaßnahme, wird bei Telefonaten mit ihm auch Ihr Gesagtes abgehört, obwohl Ihr einziger Fehler darin besteht, den Verdächtigen zu kennen. (...)