Heribert Prantl in der Süddeutschen zum "Terrorcamp-Gesetz"

Gäbe es den Straftatbestand der Missachtung der Gerichte, dann wäre er mit diesem Gesetz verwirklicht. Es verhöhnt die Strafjustiz. Es missachtet Normenklarheit und Normenwahrheit. Es räumt die Einschränkungen beiseite, die der Bundesgerichtshof aufgestellt hat für die Straftaten der Bildung von und der Mitgliedschaft in terroristischen Vereinigungen. Der keiner Organisation angehörende Einzelne wird jetzt für genauso gefährlich gehalten wie das Mitglied einer Terrorgruppe. Damit löst sich jede Strafrechtssystematik auf. Das neue Strafrecht verfolgt einen angeblichen Täter, ohne dass es eine Straftat gibt.

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