(...) Ein rechtsfreier Raum soll das Web aber nicht sein. Was offline verboten ist - ob Kinderpornografie, rechtsradikale Hetze oder Drogenverkauf - muss auch online strafrechtlich verfolgt werden. Das BKA darf im Internet aber nicht Kläger und Richter zugleich sein, ohne dass die Öffentlichkeit etwas davon erfährt. Die geplante Vorhang-Taktik wäre zudem Ressourcenverschwendung. Das Haus eines Kinderporno-Händlers würde die Polizei ja auch nicht nur mit einem Vorhang verhüllen. Ein Stoppschild mit der Aufschrift "Tatort! Eintritt verboten!" vor dem Haus aufzustellen, während hinter dem Vorhang alles weitergeht wie zuvor, ist keine Verbrechensbekämpfung. Sinnvoller wäre es, das BKA mit ausreichend Ermittlern auszustatten, um den Produzenten von Kinderpornos das Handwerk zu legen. Mit der Sperre ist keinem einzigen missbrauchten Kind geholfen. (...)
Es wird immer Webseiten geben, deren Inhalte viele Menschen anstößig finden. Das Internet bildet in seiner gewaltigen Vielfalt eben die gesamte Gesellschaft mit all ihren düsteren Nischen ab. Ein Vorhang aber, der diese und bald auch andere, möglicherweise legale Nischen bedeckt, nimmt dem Internet sein einzigartiges demokratisches Potenzial. Wer mehr Information, mehr Teilhabe, mehr Meinungsäußerung will, der muss die Medienkompetenz der Nutzer stärken, nicht das Medium schwächen.
- Leitartikel in der FR

Aufhänger auch hier wieder: Die Online-Petition. Es scheint, dass alle ausser der Regierungskoalition anfangen, die Sorgen der Petitenten (69.255 gerade eben) ernst zu nehmen.