Das Hamburger Landgericht hat befunden, dass man durch das Setzen eines Links in die Verantwortung genommen wird dafür, dass auf der verlinkten Seite keine Urheberrechte verletzt werden [1], und dass es für Betreiber einer Webseite mit Gewinnerzielungsabsicht (was genau das ist und wo die Grenze verläuft, bleibt unklar) zumutbar ist, sich vor Setzen eines Links…