(...) Die Verfassungshüter erlegten der Bundesregierung auf, dem Gericht nun bis zum 1. September einen Bericht über die praktischen Folgen der Vorratsdatenspeicherung vorzulegen. Mit dem Beginn der Hauptverhandlung ist deshalb nicht vor Jahresende zu rechnen. In seiner vorläufigen Entscheidung grenzte das Gericht den Spielraum für den Datenabruf allerdings erheblich ein. (...)

spiegel.de

Die Überschrift ist etwas irreführend, denn nicht die Speicherung als solche, sondern der Zugriff auf die Daten "sei ein Eingriff in die Freiheit der Bürger heißt es in der einstweiligen Anordnung."